Die Karenz ist in Österreich unabhängig vom Kinderbetreuungsgeld zu betrachten und bezeichnet genaugenommen die Freistellung des Arbeitnehmers gegen Entfall des Arbeitsentgelts. Mütter und Väter haben gegenüber ihrem Arbeitgeber einen Anspruch auf Karenz. Nach Ende der Mutterschutzfrist beginnt die Karenz. Diese kann zwischen den Elternteilen gewechselt werden (Karenzzeit-Splitting) und muss eine minimale Dauer von 2 Monaten betragen. Eine gleichzeitige Karenz beider Elternteile ist nicht möglich. Bei einem Wechsel zwischen den Elternteilen kann sich die Kranzzeit überlappen. Solch ein Wechsel darf lediglich einmal stattfinden. Wenn Sie mit Ihrem Kind in einem Haushalt leben, haben Sie bis zum zweiten Geburtstag des Kindes Zeit, in Karenz zu gehen. Danach ist die Arbeit wieder aufzunehmen. Es ist möglich während der Karenzzeit geringfügig dazu zu verdienen. Aufgrund der großen Einkommensunterschiede zwischen Mann und Frau ist es im Jahr 2017 nach wie vor so, dass meist die Frau in Karenz geht.
Interessante Fakten zum Thema Karenz
- Mütter UND Väter erhalten in Österreich Karenz unabhängig davon, ob sie in einem Angestelltenverhältnis sind oder selbständig arbeiten
- Karenz bedeutet Freistellung von der Arbeit gegen entfall des Gehalts
- Die Karenz beginnt mit Ende der Schutzfrist (8-12 Wochen nach der Geburt des Kindes)
- Ein Minimum von 2 Monaten Karenz muss in jedem Fall in Anspruch genommen werden
- Die Maximaldauer der Karenz liegt bei 2 Jahren
- Meldefristen gegenüber dem Arbeitgeber müssen dringend eingehalten werden
- Seit dem Jahr 2010 können Sie zwischen zwei Systemen des Kinderbetreuungsgeldes wählen
- Die Karenz ist durch einen besonderen Kündigungs- und Entlassungsschutz abgesichert
- Der Arbeitgeber hat die Pflicht Sie über besondere Geschehnisse wie beispielsweise betriebliche Umstrukturierungen zu informieren.
Wer kann Karenz beantragen?
Beim Anspruch auf Kinderbetreuungsgeld müssen Sie folgende Kriterien erfüllen:
- Bezug der Familienbeihilfe für das Kind
- Lebensmittelpunkt von Antragsteller und Kind muss in Österreich sein
- Der gemeinsame Wohnsitz muss in Österreich sein
- Durchführung aller vorgeschriebenen Mutter-Kind-Pass-Untersuchungen
- Einhaltung der Zuverdienstgrenze
Wann kann Karenz beantragt werden?
Ihr Arbeitgeber muss bis zum Ende der Mutterschutzfrist davon in Kenntnis gesetzt werden, dass Sie in Karenz gehen. Dabei muss Dauer und Beginn der Karenzzeit bekannt gegeben werden. Die Karenz beginnt nach den acht Wochen Mutterschutzfrist und kann bis zu 24 Monate dauern. Die Mutterschutzfrist wird bei Zwillings-, Mehrlingsgeburt und Kaiserschnitt meist auf 12 Wochen verlängert. Wenn Väter Ihre Frauen in der Elternkarenz ablösen, müssen Sie dies Ihrem Abreitgeber spätestens drei bis vier Monate vor Karenzeintritt bekanntgeben. Wenn Sie während der Karenz entscheiden, diese verlängern zu wollen, sollten Sie dies schon frühzeitig mit Ihrem Vorgesetzten klären. Dafür haben Sie etwa zwei Monate Zeit.

Junges paar informiert sich über die unterschiedlichen Karenzmodelle. Foto (c) bigstockphoto.com/162127580/avemario
Diese fünf Karenzmodelle gibt es
In Österreich gibt es bereits seit dem Jahr 2010 unterschiedliche Karenzmodelle, welche die individuellen Bedürfnisse jeder Familie abdecken sollen.
Die pauschalierten Karenzmodelle im Überblick
Karenzmodell: | 30 plus 6 | 20 plus 4 | 15 plus 3 | 12 plus 2 |
Dauer: | 30 – 36 Monate | 20 – 24 Monate | 15 – 18 Monate | 12 – 14 Monate |
Bezugshöhe: | € 15,53 + 7,27* | € 20,80 + 10,40* | € 26,60 + 13,30* | €33 ,00 + 16,50* |
Vorteile: | Langer Bezugszeitraum | Höherer Tagessatz | Höherer Tagessatz | Höchster Tagessatz bei den Pauschalen |
Nachteile | Geringer Tagessatz | Kürzere Bezugsdauer | Kurze Bezugsdauer | Kürzeste Bezugsdauer |
(* um diesen Betrag steigt das Karenzgeld bei Mehrlingen um jedes weitere Kind)
Das einkommensabhängige Modell
Zusätzlich zu den pauschalierten Karenzmodellen gibt es noch das einkommensabhängige Karenzmodell. Dies ist für jene Eltern relevant, die schnell wieder ins Berufsleben zurückkehren wollen. Der Bezug ist hier auf maximal 12 Monate bzw. 14 Monate begrenzt, wenn sich die Eltern die Karenzzeit teilen. Überlegen Sie sorgfältig ob sich die einkommensabhängige Variante oder die pauschale Variante besser eignet. Die Bezugshöhe liegt bei 80% was sich auf ca. € 1.000 bis 2.000 beläuft.
Die Vorteile: hoher Tagessatz, schneller Wiedereinstieg in den Beruf
Der Nachteil: kürzeste Bezugsdauer
Zusätzliche Beihilfe
Einkommensschwache Familien erhalten zusätzlich zur Karenz einen Zuschuss in der Höhe von € 6,06.- pro Tag für einen Zeitraum von maximal einem Jahr. Anspruch auf die Beihilfe haben alleinerziehende Väter/Mütter mit geringem Einkommen sowie Eltern in einer Lebensgemeinschaft mit geringem Einkommen.
Video
In diesem Video werden folgende Fragen zum Thema Karenz beantwortet:
- Wie lange kann man nach der Geburt eines Kindes in Karenz bleiben?
- Wie viele Kinderbetreuungsgeld-Varianten gibt es?
- Was ist die Elternzeitkarenz?
Die Väterkarenz
Die Väterkarenz bringt eine Reihe an Vorteilen mit sich:
- Der Vater kann sich ganz seiner Familie widmen und bleibt so ins Familienleben involviert
- Das Unternehmen kann sein Image, als Arbeitgeber der fair zu seinen Mitarbeitern ist, zusätzlich verbessern
- Die Bindung des Mitarbeiters zum Unternehmen wird dadurch gestärkt
Teilung der Karenz
Wenn sich die Elternteile die Karenz teilen, sind insgesamt drei Karenzabschnitte möglich. Jeder Karenzteil muss minimal 2 Monate dauern. Beim erstmaligen Karenzwechsel zwischen Vater und Mutter, kann parallel Karenz beantragt werden, allerdings verkürzt sich die allgemeine Karenzzeit dadurch um ein Monat. Kinderbetreuungsgeld darf in dieser Zeit lediglich von einem Elternteil bezogen werden.
Die Elternteilzeit
Unter bestimmten Voraussetzungen haben Eltern Anspruch auf Teilzeit. Wenn Sie mit Ihrem Kind in einem Haushalt leben und Ihr Arbeit nur teilweise ruhen lassen wollen, ist die Elternteilzeit eine passende Option für Sie. Die sogenannte Elternteilzeit tritt bei einem maximalen Arbeitspensum von 12 Stunden in Kraft und kann von beiden Elternteilen gleichzeitig in Anspruch genommen werden. Nach einer bestimmten Zeit könne Sie wieder zu Ihren ursprünglichen Arbeitszeiten zurückkehren.
Verlängerung/ vorzeitige Beendigung der Karenz der Karenz
Wenn Sie bei Ihrer ersten Karenzmeldung nicht die volle Karenzzeit von 24 Monaten ausgeschöpft haben, kann diese einmalig verlängern. Eine vorzeitige einseitige Beendigung der Karenz ist nicht erlaubt.
Zusätzliches Einkommen in der Karenz
Es ist grundsätzlich erlaubt während der Karenz eine geringfügige Beschäftigung auszuführen. Die Geringfügigkeitsgrenze liegt hier bei € 425,70 monatlich. Die Beschäftigung kann durchaus beim Arbeitgeber sein, wo Sie Elternkarenz beziehen. Aufpassen müssen Sie allerdings mit dem Zuverdienst beim einkommensabhängigen Kinderbetreuungsgeld. Hier liegt die Zuverdienstgrenze bei € 6.400 pro Jahr.
Neben der herkömmlichen Karenz bzw. der Karenzteilung zwischen Vater und Mutter, gibt es noch andere Arten der Kinderbetreuung. Welche?
- Aufgeschobene Karenz (Sie können sich drei Monate der Karenz bis zum 7ten Lebensjahr ihres Kindes aufheben)
- Verhinderungskarenz (bei Eintritt eines unvorhersehbaren Ereignisses wie ein Todesfall, Aufenthalt in einer Heil- und Pflegeanstalt, Freiheitsstrafe, schwere Krankheit, Wegfall vom gemeinsamen Haushalt)
- Elternteilzeit (Arbeiten in Teilzeit)
Wiedereinstieg ins Berufsleben nach der Karenz
Die meisten Mütter und Väter genießen zwar die Zeit im Mutterschutz und in der Karenz viele freuen sich dann aber auch wieder auf den Berufseinstieg. Nach der Karenz haben Sie grundsätzlich das gleiche Recht wie zuvor. Ihr Arbeitgeber ist dazu verpflichtet, Sie mit der gleichen Verwendung zu beschäftigen, wie zuvor.
Mit diesen Tipps wird Ihnen der Einstieg in die Berufswelt bestimmt leichter fallen:
- Besprechen Sie den geplanten Berufseinstieg so früh wie möglich mit Ihrem Arbeitgeber (am besten Sie geben bereits vor Karenzantritt bekannt, wann Ihre geplante Rückkehr stattfinden soll).
- Bleiben Sie in Kontakt mit Ihren Kollegen und Ihrem Chef und nehmen Sie eventuell auch an Firmen- und Betriebsausflügen teil.
- Der Klassiker: besuchen Sie Ihre Kollegen mit Ihrem kleinen Schatz, so gewinnen Sie mit Sicherheit die Sympathie aller.
- Nehmen Sie an Weiterbildungen teil oder bilden Sie sich selbst fort mithilfe von Fachliteratur, Medien etc.
Weiterführende Informationen:
https://www.arbeiterkammer.at/beratung/berufundfamilie/Karenz/index.html
https://www.help.gv.at/Portal.Node/hlpd/public/content/49/Seite.490202.html