2020-03-24T11:20:11+02:00

Unfallversicherung – soziale Absicherung oder teure Zusatzversicherung?

Wir leben in einer Zeit, in der die soziale Absicherung und das gesunde Leben essenziell sind, um wirklich glücklich durchs Leben gehen zu können. Wir sorgen für die schlechten Zeiten vor, achten auf unsere Gesundheit und hoffen darauf, dass es niemals zu einem Versicherungsfall kommen wird. Allem voran im Bezug auf die sogenannte Unfallversicherung ist dem sicherlich unbestreitbar so. Wie sonst ließe sich erklären, dass rund 6 Millionen Menschen in Österreich eine gesetzliche Unfallversicherung haben? Doch was genau ist diese ganz besondere Versicherung und welche Leistungen übernimmt die gesetzliche oder die private Unfallversicherung? Wird wirklich jeder Unfall finanziell aufgefangen oder gibt es Besonderheiten, die man in jedem Fall beachten sollte?

Die Unfallversicherung – wichtige Absicherung bei Unfällen

Grundsätzlich ist eine Unfallversicherung genau das, was deren Bezeichnung vermuten lässt. Eine besondere Form der sozialen und finanziellen Absicherung (Versicherung), die im Falle eines Unfalls zum Tragen kommt und die Kosten und Folgen des Unfalls auf finanzieller Ebene auffangen soll.

Eine Unfallversicherung ist:

  • Eine zum Teil gesetzlich vorgeschriebene berufsbezogene soziale Absicherung.
  • Eine freiwillige Vorsorgeleistung für die Folgen von Unfällen und Berufskrankheiten.
  • Ein fester Bestandteil der sozialen und finanziellen Vorsorge für Berufstätige.

Doch ganz so einfach ist es dann doch wieder nicht. Denn die Unfallversicherung per se übernimmt grundsätzlich nicht alle finanziellen Folgen eines Unfalls. Allem voran die Versicherungsart sowie die enthaltenen Leistungspakete entscheiden darüber, welche Unfälle durch den Versicherungsschutz gedeckt sein können und welche außerhalb des Versicherungsschutzbereiches liegen.

Grundsätzlich wird die klassische Unfallversicherung in zwei Formen unterteilt. Einerseits die gesetzliche Unfallversicherung, die für zahlreiche Berufsbereiche zwingend vorgeschrieben ist und eine Vorsorgeleistung für den Fall von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten darstellt und andererseits die private Unfallversicherung die unabhängig von Arbeitstätigkeit und gesetzlichen Versicherungspflichten abgeschlossen werden kann und eine soziale wie auch finanzielle Absicherung im Falle von Unfällen gewährleistet.

Gesetzliche Unfallversicherung – berufliche Absicherung für den Unfallsfall

Die Unfallversicherung

Gesetzliche Unfallversicherung für Arbeitnehmer (c)Bigstockphoto.com/25196840/RTimages

Die gesetzliche Unfallversicherung ist die moderne Variante der ehemaligen Arbeitgeberhaftpflichtversicherung (auch Dienstgeberhaftpflicht genannt) und bietet in Österreich über 6 Millionen Menschen eine finanzielle Absicherung für den Fall eines sogenannten Arbeitsunfalls oder die Folgen sogenannter Berufserkrankungen.

Die gesetzliche Unfallversicherung:

  • Ersetzte die zuvor in vielen Bereichen verpflichtende Arbeitgeberhaftpflichtversicherung.
  • Stellt eine soziale Absicherung im Falle von Arbeitsunfällen oder Berufserkrankungen dar.
  • Ist eine für viele Berufsgruppen verbindliche Versicherung aus dem Bereich der Sozialversicherung.

Grundsätzlich ist die gesetzliche Unfallversicherung für zahlreiche Berufsfelder eine verpflichtende soziale wie auch finanzielle Absicherung, die automatisch bei Arbeitsaufnahme in Verbindung mit anderen Sozialabsicherungen abgeschlossen wird. Mitunter ist sie für folgende Berufsgruppen in Österreich verbindend:

  • Landwirte und Forstwirte sowie deren Mitarbeiter und mitarbeitende Angehörige.
  • Beamte und Bedienstete der ÖBB sowie der Wiener Verkehrsbetriebe.
  • Pragmatisierte und vertragsbedienstete Beamte des Bundes, der Länder sowie Gemeinden.
  • Selbstständige Erwerbstätige der gewerblichen Wirtschaft.
  • Geschützte Personen (zum Beispiel Lebensretter).

Darüber hinaus kann in manchen Fällen auch ohne verbindliche Grundlage die gesetzliche Unfallversicherung in Form eines erweiterten Sozialversicherungspaketes in Anspruch genommen werden. Diese Möglichkeit besteht allem voran für:

  • Arbeiter und Angestellte aller Berufsbereiche.
  • Schüler und Studierende.
  • Kindergartenkinder im verpflichtenden Kindergartenjahr.

Private Unfallversicherung – private Absicherung für Unfälle und deren Folgen

Die private Unfallversicherung bietet im Gegensatz zur gesetzlich verpflichtenden Versicherung eine Möglichkeit, den Versicherungsschutz einer Unfallversicherung im privaten und somit persönlichen Umfeld zu gewährleisten. In der Regel bietet diese Versicherungsform einen ausschließlich auf den privaten Alltag ausgelegten Schutz vor Unfällen, Erkrankungen sowie deren Folgen und Belastungen.

Die private Unfallversicherung:

  • Bietet einen umfassenden Versicherungsschutz im privaten Umfeld.
  • Bietet Schutz und Vorsorge für den Fall von Unfällen und schweren Erkrankungen.
  • Kann von jeder Person ab dem 18. Lebensjahr abgeschlossen werden.
  • Ist in vielseitigen Leistungspaketen abschließbar und somit individuell an individuelle Ansprüche anpassbar.

Allem voran die individuell auswählbaren Leistungspakete der modernen privaten Unfallversicherung, machten diese Versicherungsleistung zu einer der am meisten genutzten privaten Vorsorgeversicherungen unserer Zeit. Je nach Versicherer und Leistungspaket können zahlreiche Aspekte des Alltages durch den Versicherungsschutz abgedeckt werden und somit die soziale wie auch finanzielle Sicherheit des Versicherten gewährleisten. Jedoch bezieht sich der Schutz einer privaten Unfallversicherung in der Regel nicht auf das berufliche Umfeld, weswegen es wichtig ist, vor Abschluss der Versicherung das genaue Leistungspaket zu kennen und somit genau zu wissen, welchen Schutz und zu welchen Zeitpunkt die Versicherung gewährleisten wird.

Welchen Schutz bietet eine Unfallversicherung?

Schutz vor Unfällen und deren Folgen

Finanzielle und medizinische Absicherung nach Unfällen (c)Bigstockphoto.com/ 113172059/wellphoto

Wer eine Unfallversicherung abschließt, der denkt oftmals, dass er von nun an umfassend gegen die Folgen von Unfällen oder Krankheiten abgesichert ist. Leider ist dem nicht immer so, denn letztlich entscheiden die Versicherungsart sowie die in der Police enthaltenen Leistungen darüber, welche Form von Leistungen getragen wird und welche Leistungen nicht durch die Versicherungsanstalt übernommen werden.

Eine Unfallversicherung gewährleistet mitunter:

  • Die Erste Hilfe bei Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten.
  • Die Unfallheilbehandlung sowie Rehabilitation nach Unfällen und Krankheiten.
  • Die Entschädigung im Versicherungsfall sowie die Auszahlung von Renten.
  • Eine Bezuschussung von Entgeltfortzahlungen im Versicherungsfall.

Der Versicherungsschutz einer Unfallversicherung ist somit von vielen maßgeblichen Faktoren abhängig. Im Zuge der gesetzlich vorgeschriebenen Absicherung werden in der Regel alle, mit einem Arbeitsunfall in Verbindung stehenden Aufwendungen (zum Beispiel die Kosten für die Erstversorgung, Behandlung sowie Nachsorge) von den Versicherungsträgern übernommen. Im Zuge der privaten Unfallversicherung ist entscheidend welche Leistungen und welche Bausteine vom Versicherungsnehmer gewählt wurden. Denn wie bei jeder privat abgeschlossenen und nicht gesetzlich vorgeschriebenen Versicherungsform, sind die in der Police enthaltenen Leistungen und Sondervereinbarungen individuell anwählbar und somit von Versicherungsvertrag zu Versicherungsvertrag unterschiedlich.

Das Bausteinsystem der privaten Unfallversicherung

Das sogenannte Bausteinsystem ist in vielen Versicherungsformen vertreten und stellt allem voran im Bereich der privaten Vorsorgeversicherungen die Grundlage für das Leistungsspektrum sowie auch die Versicherungsprämien dar. Bezogen auf eine private Unfallversicherung gilt es unterschiedliche Bausteinmodelle zu wählen, um so den gewünschten und individuellen Versicherungsschutz zu erstellen.

Grundsätzlich werden die einzelnen Leistungen und Leistungsbereiche je nach Versicherungsträger unterschiedlich gehandhabt. Somit kommt es in erster Linie auf die Versicherungsanstalt an, welche Leistungen mit welcher Bezeichnung in der Versicherungspolice vorzufinden ist. Pauschal kann jedoch gesagt werden, dass alle in Österreich verfügbaren privaten Unfallversicherungen über folgende Leistungsbausteine verfügen:

Übernahme von Einmalleistungen

Zu den sogenannten Einmalleistungen zählen alle Leistungsansprüche, die in einem Unfall oder einer schweren Erkrankung gründen und im Zuge einer einmaligen Leistungsübernahme durch den Versicherungsträger abgegolten werden können. Hierzu zählen mitunter Leistungen, die in Form einer einmaligen Auszahlung den Versicherungsanspruch abdecken und zum Beispiel bauliche Maßnahmen im privaten Wohnumfeld des Versicherten nach einem schweren Unfall ermöglichen können (Umbau für ein behindertengerechtes Wohnumfeld).

Übernahme von Unfallrenten (Invalidenrente)

Eine weitere wichtige Leistung im Zuge der privaten Unfallversicherung ist der Leistungsbaustein Unfallrente. Dieser wird je nach Versicherungsträger, Police sowie sonstigen Aspekten (zum Beispiel der nach einem Unfall eingetretenen Invalidität) berechnet und ermöglicht so im Falle einer anhaltenden Berufsunfähigkeit durch Unfall oder Krankheit eine Unfallrente, die von der Versicherungsanstalt ausgezahlt wird. Vorteil der privat vorsorgten Unfallrente ist neben der Auszahlungshöhe (versicherungsabhängig) auch die Auszahlungsmodalität.

Übernahme von Unfallkosten

Natürlich werden im Zuge einer Unfallversicherung nicht nur die einmaligen und langfristigen finanzielle belange durch den Versicherer getragen. Auch alle mit einem Unfall im direkten Zusammenhang stehenden Kosten und Aufwendungen können getragen werden, wenn diese Teil der privaten Unfallversicherung sind. So können mitunter die Kosten für den Einsatz einer Rettung, einer Suche oder Bergung aber auch die Kosten für einen Krankentransport sowie die Rückführung aus dem Urlaubsland über den Aspekt „Übernahme von Unfallkosten“ abgedeckt werden. Allem voran Sonderleistungen wie Bergungskosten sowie die Rückholung aus dem Unfallland werden hierbei in der Regel von Versicherungen gesondert in die Policen genommen, da diese Punkte meist sehr kostenintensiv sind.

Unfallkosten optimal decken

Eine Rechnung für einen Unfall kann sehr hoch werden
(c)Bigstockphoto.com/140157863/jimbophotoart

Kostenübernahme im Todesfall

Ein weiterer wichtiger Baustein der Unfallversicherung ist die Kostenübernahme im Todesfall. Diese greift immer dann, wenn ein Unfall oder aber dessen direkte Folgen im Tod des Versicherten münden. In einem solchen Fall, übernimmt die Unfallversicherung dann je nach Versicherungspolice Teile oder aber die Gesamtheit der anfallenden Kosten für die Rückführung des Verstorbenen an den von ihm in der Versicherung angegebenen Ort der Bestattung, die Kosten der Beerdigung und ggf. die Ausschüttung einer Unfallsterbegeldversicherung an die in der Versicherung begünstigte Person.

Spitaltagegeld und Unfalltagegeld

Eine weitere Option im Zuge der privaten Unfallversicherung ist das sogenannte Spitalstagegeld und Unfalltagegeld. Je nach Baustein und Konfiguration werden hierbei die anfallenden Tagessätze (die in der Regel vom Patienten für den Krankenhausaufenthalt bezahlt werden müssen) von der Versicherung übernommen bzw. der Verdienstausfall durch den Unfall in Form eines Unfalltagegeldes übernommen. Höhe und Begrenzung dieser Optionen sind in der Regel vom Versicherten bei Abschluss der Prämie zumindest weitestgehend frei wählbar. So können Selbstständige ein entsprechend hohes Unfalltagegeld verankern, um im Falle eines Unfalls und der damit verbundenen zeitlich begrenzten Arbeitsunfähigkeit den Verdienstausfall zu reduzieren.

Grundsätzlich gilt in Bezug auf eine staatliche oder private Unfallversicherung, dass deren Leistungen immer erst dann in Anspruch genommen werden können, wenn die Police aktiv und vollständig bezahlt ist. Leistungen für einen Unfall vor Vertragsabschluss werden in der Regel nicht getragen, ebenso werden oftmals Leistungen verweigert, wenn die monatlichen Versicherungsprämien nicht zeit- und fristgerecht bezahlt wurden.

Versicherte Ereignisse – Wann zahlt die Unfallversicherung und wann nicht?

Neben den wählbaren oder aber standardmäßig enthaltenen Leistungen und Leistungsumfängen sind es immer wieder einzelne Ereignisse, die rund um eine Unfallversicherung von Bedeutung sein können. Unfall ist nicht gleich Unfall. Ein Autounfall zum Beispiel ist sicherlich auch eine Unfallart, findet jedoch im Bereich der privaten wie auch staatlichen Unfallversicherung nur dann Deckung, wenn aus welchen Gründen auch immer die Kfz-Haftpflichtversicherung die entstandenen körperlichen Schädigungen nicht im vollen Umfang decken und die private Unfallversicherung eine Deckungsoption enthält.

Stellt sich also die Frage, welche Ereignisse durch eine Unfallversicherung gedeckt sind und welche Ereignisse als nicht-versicherbare Ereignisse gelten und somit in keinem Fall durch eine Unfallversicherung abgedeckt werden können.

Versicherte Ereignisse – gedeckte und nicht gedeckte Unfall- und Krankheitsformen

Berufsunfall Grundsätzlich sichert eine Unfallversicherung nur eine bestimmte Form von Unfällen und damit verbundenen Folgen ab. Die klassische staatliche Unfallversicherung begrenzt hierbei den Schutz auf alle mit der Arbeitstätigkeit in direkter Verbindung stehenden Unfällen und Erkrankungen. Abgesicherte Ereignisse müssen somit im direkten Bezug mit der Arbeitstätigkeit eintreten, um den Schutz der Versicherung in Anspruch nehmen zu können.

Die gesetzliche Unfallversicherung bezieht sich auf:

  • Alle Unfälle und deren Folgen in direkter Verbindung mit der Arbeitstätigkeit.
  • Alle Krankheiten und deren Folgen die durch die Arbeitstätigkeit eintreten.

Anders sieht es da bei einer privaten Unfallversicherung aus. Diese deckt je nach Versicherungspaket und vereinbarten Klauseln zahlreiche Ereignisse im Alltag (beruflich wie privat) ab und bietet somit einen sehr umfassenden Schutz vor Unfällen und deren Folgen. Zu den klassischen Ereignissen, die durch eine private Unfallversicherung abgedeckt sind, zählen mitunter:

  • Unfälle im privaten und zum Teil beruflichen Umfeld.
  • Zerrungen und Zerreißungen als Folge eines Unfalls.
  • Vergiftungen, Infektionen und Erkrankungen durch Unfälle.
  • Unfälle in Verbindung mit Erfrieren, Ertrinken, Ersticken.

Darüber hinaus gibt es je nach Versicherung und gewählter Leistungspakete weitere Ereignisse, die im Zuge einer privat abgeschlossenen Unfallvorsorgeversicherung eine Versicherungsleistung ermöglichen können. Hierzu zählen mitunter Krankheiten und gesundheitliche Schäden basierend auf:

  • Folgen einer Impfung
  • Bewusstseinsstörungen
  • Herzinfarkt und / oder Schlaganfall
  • passives Kriegsrisiko
  • Psychische Erkrankungen
  • Rettung von Menschenleben

Somit kann die private Unfallversicherung bei ausreichender Deckungsbandbreite grundsätzlich fast alle Arten von gesundheitlichen Schädigungen und deren Folgen abdecken. Jedoch gilt natürlich immer darauf zu achten, dass Versicherungsanstalten selbst im Bereich allgemeiner und abgesicherter Ereignisse oftmals sehr klar regulieren, wann ein Versicherungsfall denkbar ist und wann er ausgeschlossen werden kann. Um also den bestmöglichen Schutz zu erhalten, gilt es immer die Detailinformationen zu den versicherten Ereignissen zu kennen, um genau zu wissen, unter welchen Voraussetzungen diese auch wirklich ohne Zweifel abgesichert sein werden.

Denn nicht immer ist die Versicherung zur Zahlung verpflichtet. Bei Versicherungsansprüchen die aus Straftaten oder aber absichtlich herbeigeführten Ereignisse resultieren, zum Beispiel, ist die Versicherung weder verpflichtet noch gewillt, eine Leistung in welcher Höhe auch immer zu tragen.

Wer kann den Schutz der Versicherung in Anspruch nehmen?

Ähnlich der Krankenversicherung stellt die Unfallversicherung eine wichtige soziale wie auch finanzielle Absicherungsform dar und ist aus eben diesem Grund für viele Berufsgruppen als verpflichtende Sozialversicherung vorgeschrieben. Da liegt es doch an sich nahe, davon auszugehen, dass die Unfallversicherung ebenso einen kompakten Schutz für alle Familienmitglieder gewährleistet, wie es die Krankenversicherung im Alltag tut oder?

Leistungsansprüche können in Anspruch genommen werden wenn:

  • Diese den Versicherungsnehmer betreffen.
  • Die betroffene Person als Mitversicherter in der Police genannt wird.

Nun grundsätzlich ist ein Versicherungsschutz für die Familie auch im Zuge der Unfallversicherung denkbar, jedoch nicht und pauschal immer gegeben. Allem voran die gesetzliche Unfallversicherung bietet in der Regel nur dem Versicherten selbst, jedoch nicht seinen Angehörigen einen umfassenden Schutz vor Verletzungen und Krankheiten, die im Zuge eines Arbeitsunfalles eintreten könne. Die private Vorsorge hingegen kann auf Wunsch auf einzelne Familienmitglieder oder aber den gesamten Haushalt und somit alle darin lebenden Personen erweitert werden.

Wann lohnt sich eine private Unfallversicherung?

Zahlreiche Ereignisse werden abgesichert. Die Behandlung von Krankheiten und Unfallfolgen sowie die soziale Absicherung im Fall von schweren Unfällen. Alles gute Gründe, die für eine private Absicherung im Form einer Unfallversicherung sprechen. Doch nicht immer lohnt sich die private Vorsorge. Allem voran, wenn das alltägliche Unfallrisiko entsprechend gering ist und man einen vergleichsweise risikofreien Alltag verlebt, muss nicht immer für den Schlimmsten aller Fälle vorgesorgt werden.

Dennoch wer wirklich sicher durchs Leben gehen will, wer darauf angewiesen ist gesund und vital zu bleiben um die eigene Existenz (zum Beispiel als Selbstständiger) gewährleistet wissen will. Oder aber wer riskante Sportarten ausübt oder auch einmal im Urlaub etwas mehr wagt, der ist mit einer privaten Unfallversicherung durchaus gut beraten. Denn diese gibt es schon für einen vergleichsweise günstigen monatlichen Prämiensatz und stellen somit keine spürbare Mehrbelastung im Bereich der Vorsorge dar. Dennoch gilt natürlich, dass ein Versicherungsabschluss gut überlegt sein will und ein Vergleich einzelner Angebote immer lohnend ist, wenn es gilt, den bestmöglichen Schutz für die eigene Gesundheit zum bestmöglichen Preis zu erhalten.

Private Unfallversicherung Erklärung

weiterführende Informationen

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