2020-03-24T11:08:17+02:00

ELGA – elektronische Gesundheitsakte

Es ist bekannt, dass Informationen zu unserem Gesundheitszustand in Krankenhäusern, Labors oder aber auch bei niedergelassenen Ärzten elektronisch abgespeichert werden. Das Problem, welches hierbei auftritt, ist das Faktum, dass die unterschiedlichen Computersysteme von Krankenhäusern und Ärzten zum Beispiel nicht miteinander agieren können.

Folge ist, dass benötigte Daten eines Patienten im Falle einer medizinischen Untersuchung nicht zur Verfügung stehen, sobald diese benötigt werden. Neben dem Wissen und der fachlichen Kompetenz des behandelnden Arztes sind jegliche dieser Gesundheitsinformationen aber von großer Bedeutung für die weitere Behandlung.

Das ELGA-Projekt als Lösung des Problems?

Das ELGA-Projekt, welches die Lösung dieses Problems darstellen soll, spaltet jedoch derzeit in Österreich die Gemüter. Die zentrale Frage ist: mitmachen oder aussteigen? Diese Frage stellten sich bei der Einführung des Projektes sicher viele. Während die einen vehement gegen das Gesetz ankämpfen, sehen andere darin eine neuartige Methode, um ein sicheres, qualitativ hochwertiges Gesundheitssystem aufzubauen. Doch was ist ELGA eigentlich? Wie funktioniert es? Und welchen Nutzen haben die Bürger davon? Dies möchten wir Ihnen nun erklären.

ELGA ermöglicht Patienten sowie berechtigten Ärzten, Krankenhäusern, Pflegeeinrichtungen und Apotheken einen orts- sowie zeitunabhängigen, sicheren Zugriff auf Gesundheitsinformationen. Sofern sich der Teilnehmer in medizinischer Behandlung befindet, können wichtige Informationen wie beispielweise Vorbefunde, Entlassungsberichte o. ä. durch das System aufgerufen werden. Basierend auf diesem Vorwissen kann die weitere Behandlung des Patienten durch den betreuenden Arzt angepasst werden.

Als national österreichisches Projekt wurde das Gesetz Ende des Jahres 2012 im Bundesgesetzblatt erläutert, ist jedoch erst seit Anfang des Jahres 2014 bei den Bürgern im aktiven Gebrauch. Ab 2015 werden nach und nach zur flächenübergreifenden Benutzung Krankenhäuser, Pflegeeinrichtungen, Ärzte sowie Apotheken ELGA-Gesundheitsdaten zur Verfügung stellen und selbst aufrufen können. Finanziert wird das Projekt von Bund, Ländern sowie der Sozialversicherung.

Was ist ELGA?

ELGA ist ein kostenfreies, elektronisches Informationssystem, welches alle wichtigen Daten zum Gesundheitszustand des Patienten enthält. Diese können jederzeit und von überall aus vom Patienten selbst beziehungsweise von den ELGA-Gesundheitsdienstanbietern (Ärzten, Krankenhäusern usw.) abgerufen werden – Letztere jedoch nur, wenn sich der Patient derzeit in ihrer Betreuung befindet und dies auch nachgewiesen werden kann. Auf Grund der Nähe zu den Arbeitgebern haben zudem Ärzte, die für Behörden oder Versicherungen arbeiten, keinen Zugriff auf die gespeicherte Akte. Ein sehr lobenswerter Schritt, der gegen den gläsernen Mitarbeiter vorgeht.

Die Einführung von ELGA ist schrittweise geplant

Die wichtigsten Aspekte des ELGA Gesetzes umfassen zum einen die Freiwilligkeit an der Teilnahme sowie den genauen Zeitplan, wann welche Institution Teil des ELGA Systems wird. Die verschiedenen Einrichtungen werden nämlich erst schrittweise in das Projekt eingeführt.

Zum anderen wird dem Datenschutz der teilnehmenden Bürger die höchste Priorität eingeräumt. Zu diesen Zwecken gibt es auf dem ELGA Portal grundlegende Funktionen, die jeder Teilnehmer nutzen kann.

Diese ermöglichen folgende Funktionen:

  • den Zugriff zu eigenen medizinischen Befunden.
  • den Widerspruch an der Teilnahme.
  • die Zeiträume der Einsicht von Ärzten (in der Regel 28 Tage etc.) zu verlängern oder zu verkürzen.
  • den Zugang zu Protokollen, die aufzeigen, wer sich wann welche Befunde angesehen hat.
  • die Verwendung von Daten, falls diese heruntergeladen, gelöscht oder deaktiviert werden müssen.

Wie kann ich der Teilnahme an ELGA widersprechen?

ELGA widersprechen

ELGA ist für jeden Bürger freiwillig

Die Teilnahme an ELGA ist für jeden Bürger freiwillig. In das Projekt ist jedoch vorerst jeder eingeschlossen, der krankenversichert ist. Durch die sogenannte „Opt-Out“-Option kann Jedermann dann selbst bestimmen, ob er das System gänzlich, nicht oder nur zum Teil (beispielsweise für e-Medikation) nutzen möchte.

Die Verweigerung an der Teilnahme kann entweder elektronisch oder aber schriftlich bei der Widerspruchstelle, die eigens zum Zwecke der Abmeldung eingerichtet wurde, abgeben werden.

Wie ist der Datenschutz der ELGA-Teilnehmer geregelt?

Der Zugriff auf die Daten erfolgt durch eine Art Schlüssel zur elektronischen Identifikation, der sogenannten e-Card.

Jeder Teilnehmer hat die Möglichkeit festzulegen, welche Personen ihre Daten einsehen dürfen. In der Regel stehen die Informationen den Ärzten sowie Krankenhäusern 28 Tage lang ab Behandlungsbeginn, den Apotheken lediglich zwei Stunden lang, zur Verfügung. Diese Zeiträume können jedoch nach Bedarf verkürzt beziehungsweise verlängert werden.

Des Weiteren kann jeder Teilnehmer entscheiden, welche Gesundheitsdaten auf dem ELGA-Portal verwendet werden dürfen. Durch das Ausklammern bestimmter Informationen können die ELGA-Gesundheitsdienstanbieter diese nicht mehr einsehen. Hierbei liegt es jedoch im eigenen Ermessen, ob es vorteilhaft ist den Ärzten bestimmte Befunde oder verschriebene Medikamente vorzuenthalten.

Des Weiteren kann jeder Teilnehmer dadurch, dass alle Geschehnisse protokolliert werden, einsehen, welche Personen beziehungsweise Institutionen auf ihre Daten Zugriff hatten. Jegliche Informationen werden dezentral gespeichert, was so viel bedeutet, dass lediglich die bereitgestellten Dokumente eines Patienten miteinander vernetzt werden.

Welchen Nutzen hat ELGA?

ELGA Vorteile

ELGA Vorteile

Das System verspricht beiden Seiten, sowohl den Teilnehmern als auch den Gesundheitsdienstanbietern (Ärzten, Krankenhäusern, Pflegeeinrichtungen etc.), Vorteile. Durch den schnellen und sicheren Zugriff auf Daten werden Patienten verantwortungsvoller im eigenen Umgang mit ihrer Gesundheit. Auf diese Weise sollen Teilnehmer dazu befähigt werden, fundierte Entscheidungen zu treffen. Die einzelnen Behandlungen können qualitativ verbessert werden. Durch die Vorinformationen, welche die ELGA liefert, erhalten Ärzte zügig jegliche Befunde (bereits verschriebene Medikamente und ähnliches) und können die weitere Betreuung nicht nur patientengerecht, sondern auch auf Fakten basierend fortführen.

Zudem steigert sich dadurch die Sicherheit der Patienten während der Behandlungen. So können beispielsweise bei der Einnahme mehrerer Medikamente Wechselwirkungen beziehungsweise Überdosierungen kontrolliert sowie fehlerhafte Aussagen von Patienten über ihre Medikation korrigiert werden. Mithilfe von ELGA haben Teilnehmer die Möglichkeit, mehrfache Untersuchungen, damit einhergehend lange Wartezeiten und Belastungen, sowie Ärzte Fehler bei der Behandlung, zu vermeiden.

Ein weiterer Vorteil besteht in der zügigeren und verbesserten Zusammenarbeit von Ärzten und weiteren Institutionen, welche für die Betreuung eines Patienten verantwortlich sind. Zusammenfassend soll ELGA dem Patienten eine gesteigerte Behandlungsqualität liefern, während Ärzten die Arbeit durch das System erleichtert werden soll, um den Patienten wiederum Unannehmlichkeiten sowie überflüssige Fehler zu ersparen.

Was wird an ELGA kritisiert?

Trotz der augenscheinlich vielen Vorteile, wird das Informationssystem von vielen Bürgern, darunter auch von etlichen Ärzten, boykottiert. Letztere beklagen unter anderem, dass sie zu wenig Mitspracherecht bei der Erstellung des Gesetzes hatten und fordern eine Aufarbeitung des Entwurfs mit Experten.

Die Ärztekammer in Wien startete bereits im Jahre 2012 mehrfach Kampagnen gegen das Projekt. Ziel war es, die Bürger genauer über die ELGA zu informieren, Bedenken bei ihnen hervorzurufen, um eventuelle Verbesserungsvorschläge zu liefern. Kritisiert wird vor allen Dingen, dass das Projekt viel zu hohe Kosten für Krankenhäuser und Ärzte verursache und daher das Kosten-Nutzen-Verhältnis nicht aufginge. Zudem birgt ELGA als enorm großes Projekt eine beachtliche Gefahr hinsichtlich der Datensicherung – trotz vieler Vorsichtsmaßnahmen wie beispielsweise der e-Card.

Der genaue Zugriff kann wohl nie zu 100% kontrolliert werden

Wer genauen Zugriff auf die Daten hat, kann niemals zu 100 % kontrolliert werden. In den Augen der Ärzte liege es in ihrer Kompetenz Daten von Patienten zu verwalten und je nach Fall an Dritte zu übermitteln. Sie sehen des Weiteren in ELGA eine Bedrohung ihrer Schweigepflicht sowie der Patientenrechte. Somit sind selbst einige der Ärzte sehr kritisch gegenüber dem ELGA eingestellt.

Ein weiterer Kritikpunkt betrifft die „Opt-Out“-Methode. Viele Bürger beklagen, dass die Abmeldung mühsam vonstattengeht und befürworten vielmehr die „Opt-In“-Methode. Was allerdings nicht öffentlich gemacht wird, ist die Tatsache, dass die „Opt-In“-Option jedoch zu hohe Verwaltungskosten verursachen würde und somit vom Ministerium nicht realisiert wird – dies würde bedeuten, dass jeder, der mitmachen will, sich anmelden muss.

So werden die Bürger zunächst zu der Teilnahme an einem Projekt verpflichtet, aus dem sie nur mit Schwierigkeiten aussteigen können.

Die Entscheidung am ELGA teilzunehmen liegt bei jedem selbst

Die Entscheidung, an ELGA teilzunehmen oder nicht, liegt bei jedem Einzelnen selbst. Hierbei ist schließlich auch zu beachten, welche Vor- und Nachteile ELGA bietet und wie schwer diese Aspekte für einen selbst gewichtet sind. Letzten Endes werden laut Ministerium diejenigen, die nicht am Projekt teilnehmen möchten, in Hinblick auf ihre Gesundheitsversorgung natürlich nicht vernachlässigt.

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