2016-12-02T16:16:28+02:00

Was tun, E-Card verloren?

Die E-Card ist ein fester und wichtiger Bestandteil der Gesundheitsversorgung in Österreich. Als die kleine Plastikkarte damals den guten alten Krankenschein ablöste, da wurde scheinbar alles ein klein wenig leichter. Man musste vor einen Arztbesuch nicht erst noch den kleinen rosa Zettel abholen und die wichtigsten Daten kann der Arzt nun ganz einfach dem Datenchip auf der E-Card entnehmen. Doch was muss man tun, wenn man die E-Card verloren hat und wie schnell bekommt man eine neue E-Card nach dem Verlust der alten?

Was tun E Card verloren?

Diese Schritte müssen Sie unternehmen, um den Verlust einer E Card zu melden und eine neue zu bekommen:

  1. Die Serviceline über den Verlust informieren (050 124 33 11 anrufen)
  2. Die neue E Card beantragen (online oder im Servicecenter)
  3. Die neue Karte per Post erhalten

Es kann jedem passieren. Eine kleine Unachtsamkeit und schon hat man die E-Card verloren, beschädigt oder aber sie wurde gestohlen. Der Ärger folgt dem Verlust der E-Card meist auf dem Fuße, immerhin bedeutet der Verlust der kleinen Versicherungskarte in der Regel ein wenig Verwaltungsaufwand und die Frage nach dem Versicherungsschutz ist auch nicht selten eine Sorge, die nach dem Verlust der Karte aufkommt. Nun steht man also da, ohne das wohl wichtigste Mittel des österreichischen Gesundheitssystems und stellt sich die Frage, was man nun tun kann und sollte.

Grundsätzlich ist der Verlust der E-Card kein Weltuntergang. Ob nun durch Beschädigung, Diebstahl oder schlicht weg Verlust, auch ohne E-Card ist ein Versicherungsnehmer der Krankenkassen in Österreich versichert und versorgt. Die Angst nun nicht mehr zum Arzt gehen zu können ist somit absolut unbegründet.

Ohne E-Card können medizinische Leistungen in Anspruch genommen werden wenn:

  • Der Versicherungsnehmer seine Versicherungsnummer kennt.
  • Der Versicherungsnehmer sein Versicherungsinstitut (Krankenkasse) kennt.
  • Beide Daten dem Arzt genannt werden und auf den Verlust der E-Card hingewiesen wird.

Jedoch sollte man bedenken, dass Arztbesuche ohne Karte einige Besonderheiten mit sich bringen. So muss man zum Beispiel seine Versicherungsnummer sowie die Krankenkasse, bei der man krankenversichert ist, benennen, um ohne der Versicherungskarte behandelt zu werden. Darüber hinaus erheben viele Ärzte eine Art Sicherungsleistung, wenn eine Behandlung ohne Vorlage der E-Card erfolgen soll. Diese Sicherungsleistung kann jedoch nach Vorlage der gültigen E-Card zurückgeholt werden. Es ist also eine Art Pfand, dass man wieder erhält, wenn die Krankenkasse die neue E-Card ausgestellt und zugeschickt hat.

Doch wichtiger als die Besonderheiten beim Arzt ist die richtige Vorgehensweise bei Verlust der E-Card. Denn die Ausstellung einer neuen E-Card ist an gewisse Vorgehensweisen geknüpft, die jeder Versicherungsnehmer in jedem Fall beachten sollte, wenn die Ausstellung der neuen Versicherungskarte schnell und unbürokratisch erfolgen soll.

E-Card verloren – in 3 einfachen Schritten zur neuen Karte

Um nach einem Verlust der E-Card wieder in den Besitz einer gültigen zu kommen, braucht es an sich drei grundlegende Schritte, die zumindest für die gesetzlichen Krankenversicherungsanstalten in Österreich einheitlich geregelt sind.

Schritt 1 – Die Serviceline der Krankenkasse kontaktieren und den Verlust melden!

E-Card verloren

Schritt 1 – Die Serviceline kontaktieren

Direkt, nachdem man bemerkt hat, dass die E-Card verloren gegangen, gestohlen oder aber beschädigt wurde, sollte der betroffene Versicherungsnehmer umgehend die Serviceline seiner Krankenversicherung kontaktieren und den Verlust melden.

Die gute Nachricht hierbei ist, man muss weder persönlich vorsprechen noch zuvor zur Polizei gehen und eine Verlust- oder Diebstahlsanzeige erstellen. Ein einfacher Anruf genügt und schon wird die alte Karte von der Krankenkasse gesperrt und die Beantragung der neuen E-Card wird möglich.

Die Serviceline über welche man den Verlust der E-Card melden kann ist im Übrigen für ganz Österreich einheitlich unter 050 124 33 11 zum Ortstarif erreichbar.

Schritt 2 – Die neue E-Card beantragen

In Zeiten von Internet und Co ist das Beantragen einer neuen E-Card kinderleicht. Egal ob am Wochenende oder spät abends, eine neue ECard kann, man ganz einfach online beantragen. Wer keine Möglichkeit zum Antrag via Online Formular hat oder aber den persönlichen Kontakt wünscht, der kann seine neue E-Card zu den üblichen Beratungszeiten direkt bei der eigenen Krankenkasse beantragen.

Eine neue E-Card kann man:

  • Online über ein Formular bestellen.
  • Im Servicecenter der Krankenkassen bestellen.

Wichtig ist, dass vor der Beantragung der neuen, die alte E-Card durch die Serviceline gesperrt wurde. Denn nur so ist eine schnelle und unbürokratische Ausstellung der Versicherungskarte möglich. Wenn die alte E-Card abgelaufen ist, kann man sich das Sperren der alten Karte natürlich ersparen, da dies dann nicht mehr nötig ist.

Schritt 3 – Die neue Karte per Post erhalten

Hat man eine neue E-Card beantragt, dauert es je nach Auslastung der Krankenkassen bis zu fünf Tage, bis die neue E-Card mit der Post übermittelt wird. Versicherungsnehmer die eine neue E-Card beantragt haben, da die alte abgelaufen ist, sollten ihre alte E-Card noch aufbewahren, bis die neue ankommt.

Die neue E-Card wird:

  • Mittels Post übermittelt.
  • Binnen durchschnittlich einer Woche geliefert.

Ansonsten gilt natürlich nach wie vor, auch vor dem Erhalt der neuen Versicherungskarte sind Arztbesuche ohne weiters möglich, denn versichert ist man egal ob die E-Card verloren, gestohlen oder einfach nur abgelaufen ist.

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